“GARDENVITY”
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(gültig ab 17. Oktober 2022)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von “Gardenvity” (nachfolgend – die AGB bzw. der Vertrag) finden auf alle im E-Shop www.gardenvity.de sowie in anderen E-Shops abgeschlossenen Geschäfte bzw. Handlungen sowie Rechtsverhältnisse in Verbindung hiermit ihre Anwendung. Mit der Bestätigung der AGB werden diese für den Verkäufer und den Käufer verbindlich. Durch die vorliegenden AGB werden die Rechte sowie die Pflichten des Verkäufers und des Käufers, die Ordnung für den Erwerb und die Bezahlung für die Waren, die Warenanlieferung, die Mängelrüge, die Warenrückgabe, die Haftung der Parteien sowie sonstige Bestimmungen in Verbindung mit dem Warenverkauf im E-Shop www.gardenvity.de sowie in anderen E-Shops festgelegt.

Als Bestandteil der der vorliegenden AGB gelten:
(1) Montage- und Betriebsanleitung, als Anhang Nr.1 zu den vorliegenden AGB beigefügt (s. unten)
(2) Garantiebedingungen, als Anhang Nr. 2 zu den vorliegenden AGB beigefügt (s. unten)

Zum Erhalt jeglicher zusätzlichen Informationen bzw. Erklärungen oder Übermittlung jeglicher Information bzw. Dokumente an den Verkäufer sind sämtliche Informationen und(oder) Dokumente durch den Käufer an folgende E-Mail-Adressen zu senden: info@gardenvity.de, bzw. eine Anfrage auf der Webseite des Verkäufers unter https://www.gardenvity.de/kontakt/ bzw. über sonstige elektronische Kommunikationsmittel (WhatsApp, Messenger u. a.) zu stellen, insofern solche vom Verkäufer angegeben und genehmigt sind. Übermittelt der Käufer seine Anfrage an den Verkäufer auf einem der für Informationsübermittlung genannten Wege, so gelten die Anfrage sowie die Dokumente als angemessen übermittelt.

1. BEGRIFFSERLÄUTERUNG
1.1. Die AGB
– die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ergänzenden Dokumente, in welchen die Bestimmungen in Verbindung mit dem Warenerwerb im E-Shop des Verkäufers beschrieben werden. Es gilt, dass mit der Bestätigung der AGB die Parteien einen Vertrag abschließen und diese Bestimmungen der AGB sowie die Bestimmungen der darin genannten Dokumente zu Vertragsbedingungen der Parteien werden.
1.2. Der Verkäufer – die geschlossene Aktiengesellschaft “Feroxi”, deren Firmenangaben sowie Kontakte auf der Webseite unter https://www.gardenvity.de angegeben sind.
1.3. Der Käufer – eine natürliche bzw. juristische Person, welche die vom Verkäufer verkauften Waren für nichtgewerbliche bzw. gewerbliche Zwecke kauft.
1.4. Gewerbliche Zwecke – die Bestrebung nach einem direkten bzw. indirekten wirtschaftlichen bzw. gewerblichen Vorteil.
1.5. Der E-Shop – auf der Webseite https://www.gardenvity.de sowie auf den anderen Webseiten tätige E-Shops, in welchen der Käufer die vom Verkäufer angebotenen Waren kaufen kann.
1.6. Die Partei / die Parteien – der Verkäufer und/oder der Käufer, und beide gemeinsam als Parteien genannt.
1.7. Die Dritten – jede weitere natürliche bzw. juristische Person außer der Parteien.
1.8. Die Ware – oder das Erzeugnis – die beweglichen Gegenstände, welche im E-Shop unter Anwendung der genannten AGB vom Verkäufer verkauft und vom Käufer gekauft werden.
1.9. Die Nebenleistung – bei der Bestellung der Ware(n) im E-Shop nicht genannte vom Käufer zusätzlich gewünschte Leistung, einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, des Transportes bzw. der Anlieferungsart bzw. des Zusammenbaus bzw. der Montage der Ware bzw. ähnliche Leistung.
1.10. Die MwSt. – die Mehrwertsteuer.
1.11. Die Bestellung – der vom Käufer an den Verkäufer im E-Shop erteilte Auftrag über den Warenverkauf, in welchem die Ware(n), deren Spezifikation, der Lieferumfang sowie die weiteren wichtigen Bedingungen angegeben werden.
1.12. CMR – der begleitende Frachtbrief, auf welchem sämtliche Angaben zur Warenanlieferung, einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, der offensichtlichen Mängel in Bezug auf die Warenmenge, den Lieferumfang und die Qualität durch den Käufer zu vermerken sind.
1.13. DAP – internationale Handelsklauseln (Incoterms), wonach die Ware(n) durch den Verkäufer zur Disposition an den Käufer an dem von ihm benannten Ort übergeben werden. Der Verkäufer bezahlt sämtliche Transportkosten der Ware(n) bis zum benannten Anlieferungsort, ferner wird durch den Verkäufer das Risiko für eventuelle Verluste infolge der Beschädigung bzw. des Verlustes der Ware(n) bis zu deren Übergabe zur Disposition des Käufers an dem von ihm benannten Ort übernommen. Das Risiko geht auf den Käufer erst ab dem Zeitpunkt der Warenanlieferung an die von ihm genannte Adresse über.
1.14. Anlieferungsort – innerhalb Deutschlands und Österreichs.
1.15. ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG – eine Lieferungsart, wobei die Ware(n) dem Käufer bis zum endgültigen Platzierungsort der Ware an die benannte Adresse und im bestimmten Ort geliefert wird (werden).
1.16. FREI BORDSTEINKANTE – eine Lieferungsart, wobei die Ware(n) dem Käufer an die im Käuferauftrag genannte Adresse bis zur Grenze des unter der von ihm genannten Adresse liegenden Grundstücks geliefert werden. Die Beförderung der Ware zu ihrem endgültigen Anlieferungsort und die Haftung für die Ware wird vom Käufer selbst übernommen.
1.17. Individuell angepasste Ware(n) – vom Käufer bestellte Ware(n), welche nach einem individuellen Wunsch des Käufers angepasst wurde(n), einschließlich, sich jedoch nicht auf die Fälle beschränkend, wenn im Standarderzeugnis ein individuell mit dem Käufer vereinbartes Bauteil bzw. Teil bzw. ein anderes als das gewöhnliche System installiert bzw. es hiermit nachgerüstet wird. Eine derartige Ware gilt als individuell angepasste Ware und ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.1
. Die vorliegenden AGB werden nicht gesondert unterzeichnet, sondern dem Käufer zur Kenntnisnahme und Bemerkungen bzw. Fragen zur Verfügung gestellt und/oder bei deren Billigung von ihm auf der Webseite des Verkäufers unter https://www.gardenvity.de sowie in anderen E-Shops bestätigt. Der Käufer kann die vorliegenden AGB sowie Dokumente in Verbindung hiermit gesondert herunterladen.
2.2. Treten beim Käufer die Fragen und/oder Bemerkungen zur Anwendung und /oder Bedeutung von in den AGB und verbundenen Dokumenten festgehaltenen Bestimmungen, so hat der Käufer vor Bestellung der Ware(n), d. h. bevor er bestätigt, dass er den AGB zustimmt, und die Bestellung aufgibt, sich an den Verkäufer mit der Anfrage unter genannten Kontakten mittels der oben erwähnten elektronischen Kommunikationsmittel schriftlich zu wenden.
2.3. Der Käufer bestätigt die AGB sowie die Dokumente in Verbindung hiermit indem er auf die Taste “zustimmen” klickt.
2.4. Der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt ab dem Zeitpunkt als geschlossen, wenn der Käufer im E-Shop den Warenkorb gebildet, seinen Vornamen, Nachnamen, Lieferadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse angegeben, die Zahlungsart gewählt hat und nach Einsichtnahme in die AGB und die Datenschutzerklärung auf die Taste „Bestellung aufgeben“ klickt.
2.5. Für die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufgeschäfte gelten und finden ihre Anwendung keine Standard-Geschäftsbedingungen des Käufers oder jeglicher Dritten, ausgenommen der Fälle, wenn zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein gesonderter Vertrag mit einer anderweitigen Regelung unterzeichnet ist.
2.6. Jegliche von beiden Parteien in Schriftform gefassten Änderungen bzw. schriftliche Vereinbarungen über die Nichtanwendung und/oder die Ergänzung gewisser Bestimmungen der AGB finden ausschließlich auf eine bestimmte davon betroffene Bestellung ihre Anwendung.

3. VERTRAGSGEGENSTAND
3.1
. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die von ihm bestellte(n) qualitätsgerechte(n) Ware(n) nach Eigentumsrecht zu verkaufen, und der Käufer verpflichtet sich, die bestellte(n) Ware(n) anzunehmen und für diese von den Parteien vereinbarten Preis in Übereinstimmung mit den in vorliegenden AGB festgelegten Bedingungen, Fristen und Regelungen zu bezahlen.

4. WARENBESTELLUNG
4.1
. Der Käufer wählt im E-Shop die gewünschte(n) Ware(n) aus und stellt selbstständig eine seinen Bedürfnissen entsprechende Bestellung zusammen sowie gibt diese an den Verkäufer auf. Treten beim Käufer beliebige Fragen zu Waren, deren Funktion, Zusammensetzung und/oder sonstige Fragen auf, so hat der Käufer alle Fragen unter genannten Kontakten mittels der oben angeführten elektronischen Kommunikationsmittel vor der Bestellungsaufgabe an den Verkäufer zu richten.
4.2. Sämtliche Bemerkungen sowie seine Wünsche zu Ware(n) und/oder deren Anlieferungsdatum und Bedingungen sind vom Käufer vor der Bestellungsaufgabe bzw. zusammen mit der Bestellung dem Verkäufer schriftlich anzugeben.
4.3. Nach der Bestellungsaufgabe wird durch den Verkäufer sofort ihre Abwicklung eingeleitet, daher ist eine Änderung der Bestellung nach deren Aufgabe ausgeschlossen, es sei denn, solche Änderungen durch den Verkäufer im Einzelnen schriftlich bestätigt werden. Die Bestellung kann durch zusätzliche Ware(n) ergänzt werden, dies gilt jedoch als eine gesonderte Bestellung. Die Entscheidung über die Bestätigung der Lieferungsart der Ware(n) ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG erfolgt durch den Verkäufer erst nach Eingang der vollständigen unter Ziffer 6.7. der AGB genannten Information des Käufers. Die Verweigerung der Warenanlieferung nach der Bedingung ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG durch den Verkäufer gilt als kein Widerruf der Bestellung und/oder eines Teils davon.
4.4. Der Käufer ist berechtigt, eine aufgegebene Bestellung zu widerrufen, indem der Verkäufer schriftlich davon in Kenntnis zu setzen ist, jedenfalls jedoch spätestens innerhalb von 2 (zwei) Werktagen, gerechnet ab dem Tag der Bestellungsaufgabe. Wird eine Bestellung widerrufen, so ist (sind) durch den Käufer der (die) Widerrufungsgrund(gründe) schriftlich anzugeben.
4.5. Der Verkäufer ist berechtigt davon auszugehen, dass als ein Widerruf bei der Bestellung die Handlungen des Käufers gelten, infolge deren der Verkäufer bei der Abwicklung der Bestellung im vollen Umfang verhindert wird (einschließlich, sich jedoch nicht auf die Situationen beschränkend, wenn die bestellte(n) Ware(n) nicht angenommen wird (werden) und/oder keine Bestätigung über das genaue Anlieferungsdatum sowie die Lieferzeit u. ä. länger als 2 (zwei) Werktage erhalten wird), als eine Widerrufung der Bestellung durch den Käufer gilt.
4.6. Wir die Bestellung später als innerhalb von 2 (zwei) Werktagen, gerechnet ab dem Tag der Bestellungsaufgabe, widerrufen, so kommt der Käufer für die von den Parteien vereinbarten Mindestlagerungskosten des Verkäufers (20,00 EUR/Tag) für eine Mindestlagerungsfrist von 5 Tagen, die Verpackungskosten (100,00 EUR) sowie die Kosten der Transportabsage (500,00 EUR) auf, für welche kein gesonderter Nachweis durch den Verkäufer erforderlich ist.
4.7. Widerruft der Käufer die Bestellung nach Eingang der Information vom Verkäufer über das Anlieferungsdatum und die Lieferzeit, so deckt der Käufer zusätzlich die Kosten für den Transport und die Lagerung der Ware, deren Mindestbetrag 700,00 EUR beträgt und im Einvernehmen der Parteien nicht nachgewiesen werden muss. Die Mindestfrist der Lagerung, die in einem solchen Fall durch den Käufer zu bezahlen ist, beträgt 5 Tage.
4.8. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestätigung der Bestellung des Käufers zu verweigern und/oder diese spätestens innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab der Aufgabe einer solchen Bestellung zu widerrufen, insofern die Bestellung durch den Käufer innerhalb der letzten drei Monate zum zweiten Mal aufgegeben und widerrufen wird.
4.9. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, die vom Käufer aufgegebene Bestellung auch aus anderen Gründen zu widerrufen, indem er den Käufer an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse schriftlich davon in Kenntnis zu setzen hat. Widerruft der Verkäufer eine Bestellung später als innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab dem Tag deren Aufgabe, so hat er für sämtliche hieraus folgenden direkten Verluste des Käufers aufzukommen.

5. WARENPREIS UND ABRECHNUNG
5.1
. Die Warenpreise auf der Webseite des Verkäufers sind in EUR und einschließlich sämtlicher vom Verkäufer gemäß den Rechtsvorschriften zu entrichtenden Steuern ausgewiesen. Der Käufer hat für keine zusätzlichen Steuern und/oder Abgaben aufzukommen, insofern solche Steuern und/oder Abgaben auf der Webseite des Verkäufers zum Zeitpunkt der Warenbestellung nicht ausgewiesen worden bzw. in den vorliegenden AGB nicht genannt sind, es sei denn, ihre Entrichtung durch den Käufer zusätzlich durch die Rechtsvorschriften vorgesehen wird. Diese Bestimmungen finden auf die Bestellung und/oder den Erwerb von Nebenleistungen und/oder Waren keine Anwendung.
5.2. Der Verkäufer liefert die bestellte(n) Ware(n) an den Käufer zu den Bedingungen, die bei der Bestellung der Ware(n) angegeben waren, insofern zwischen den Parteien schriftlich und im Einzelfall nicht davon abweichend vereinbart gewesen war oder wird.
5.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, die vom Käufer bestellte(n) Ware(n) zu den in der Bestellung sowie in den vorliegenden AGB vereinbarten Bedingungen anzuliefern. Der Transportpreis der Waren ist in dem Warenpreis erst enthalten, insofern das in dem E-Shop des Verkäufers bei der Aufgabe der Bestellung angegeben worden ist, anderenfalls ist der Warentransport zusätzlich zu bezahlen und hängt von der Ware, deren Menge sowie von dem durch den Käufer benannten Anlieferungsort ab. Der zusätzliche Warenlieferungspreis wird vor der Bestellungsaufgabe an den Verkäufer neben dem Warenpreis angezeigt und kann im Nachhinein von den Parteien in Abhängigkeit von dem gewünschten Anlieferungsort der Waren schriftlich abgestimmt werden.
5.4. Der Käufer bezahlt den Warenpreis in vollem Umfang bei der Bestellungsaufgabe oder, insofern der Verkäufer damit einverstanden ist, 50 % des Warenpreises bei der Bestellungsaufgabe, wobei die restlichen 50 % des Warenpreises an den Verkäufer innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Tag des Wareneingangs zu bezahlen sind. In diesem Fall geht das Eigentum an den Waren erst nach vollständiger Bezahlung der Waren auf den Käufer über. Wird die Bestellung widerrufen bzw. ohne Verschulden des Käufers nicht ausgeführt, so wird durch den Verkäufer der bezahlte Betrag in vollem Umfang dem Käufer innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs und/oder der Stornierung solcher Bestellung zurückerstattet.
5.5. Alle vom Käufer getätigten Zahlungen werden auf das Konto des Verkäufers mittels Zahlungsanweisung per Bank oder Paypal getätigt. Die Abrechnung kann sowohl per Kreditkarte, als auch per Debitkarte erfolgen. Als Zahlungstag für die Waren gilt der Tag, an dem die Einzahlung dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Die anfallenden Bankkosten bzw. sonstige Kosten in Verbindung mit der Zahlung werden von jeder Partei selbst getragen.
5.6. Die Berechnung der Lieferfrist für die Waren beginnt nach 2 (zwei) Werktagen ab Aufgabe der Warenbestellung an den Verkäufer.
5.7. Der Verkäufer ist berechtigt, den Preis für die Ware(n) und/oder ihre Teile, sonstige Bedingungen ohne besonderer schriftlicher Bekanntgabe zu ändern, indem alle Änderungen im E-Shop veröffentlicht werden. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, den Preis für die Ware(n) und/oder ihre Teile zu ändern, insofern deren Bestellung durch den Käufer bereits aufgegeben ist, der Preis sowie sonstige Bedingungen dürfen jedoch nur für den betroffenen Käufer und nur im Rahmen des von ihm bestellten Umfangs nicht geändert werden. Für einzelne Bestellungen gelten die veröffentlichten und zum Aufgabezeitpunkt der betroffenen Bestellung geltenden AGB.
5.8. Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Verluste, Kosten und/oder Vertragsstrafen von dem durch den Käufer bezahlten Betrag einzubehalten, indem der Käufer davon per E-Mail und unter Angabe des Grundes für die Entstehung derartiger Kosten sowie deren Berechnung in Kenntnis zu setzen ist.

6. BESTELLUNGSABWICKLUNG, WARENANLIEFERUNG
6.1
. Die Bestellungsabwicklung beginnt nach der Aufgabe der Bestellung und deren Bestätigung durch den Verkäufer.
6.2. Der Verkäufer liefert die Waren in den Festlandteil des Vereinigten Königreichs (außer dem Schottischen Hochland, Irland, Nordirland, den Normannischen Inseln, der Insel Wight, der Insel Man, den Scilly-Inseln, der Schottlands-Inseln) ohne Anwendung einer zusätzlichen Gebühr für Transport und/oder Anlieferung an, es sei denn, dass vom Käufer die Lieferungsart “ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG ” gewählt wird. Gegebenenfalls ist nach Angaben des Verkäufers und gegen zusätzliche Gebühr die Anlieferung der Ware(n) auch außerhalb der unter dieser Bestimmung genannten Gebiete möglich. In diesem Fall liefert der Verkäufer die Ware(n) gemäß einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bis zum Hafen bzw. Lager und für den weiteren Transport der Ware(n) bis zum vom Käufer gewünschten Anlieferungsort der Ware(n) hat auf eigene Rechnung und Kosten der Käufer zu sorgen.
6.3. Der Verkäufer ist berechtigt, durch schriftliche Inkenntnissetzung die Warenbestellung zu stornieren und dem Käufer den für die Ware(n) bezahlten Preis zurückzuerstatten, insofern der Verkäufer in den vom Käufer benannten Ort (das Gebiet) keine Waren liefert und keine Möglichkeit für eine Lieferung hat bzw. es nicht wünscht.
6.4. Die Übergabe von Waren an den Käufer erfolgt an dem in der Bestellung benannten Ort (Lieferadresse). Ist keine bestimmte Lieferungsart gewählt worden, so werden die Waren “FREI BORDSTEINKANTE” angeliefert. Für die Warenannahme an der in der Bestellung benannten Adresse und zum zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Zeitpunkt ist der Käufer verantwortlich.
6.5. Die Waren werden dem Käufer an die in der Bestellung benannte Adresse oder auf eine besondere schriftlich vereinbarte Lieferungsart angeliefert. Es bestehen zwei mögliche Lieferungsarten: (1) “ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG ” oder (2)“ FREI BORDSTEINKANTE”.
6.6. Bei der Lieferungsart “FREI BORDSTEINKANTE” ist der Verkäufer für die Anlieferung der Waren an die benannte Adresse beim Käufer bis zum Hoftor verantwortlich oder Endbestimmung. Für die Beförderung der Ware von dem Anlieferungsort bis zu ihrem genauen endgültigen Anlieferungsort ist der Käufer verantwortlich.
6.7. Bei der Lieferungsart “ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG” ist der Käufer für eine vorausgehende (innerhalb von 2 Werktagen ab Bestellungsaufgabe, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen bis zur Auslieferung der Ware(n)) Benachrichtigung des Verkäufers über den genauen Anlieferungsort der Ware nach der benannten Adresse unter Bereitstellung dem Verkäufer von Bild- und Videoaufnahmen, Vermessungen sowie der Information zu den eventuellen Hindernissen (einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, der Treppen, Böschungen, Zäune, Baumäste, weichen Untergrunds nach dem Regen u. ä.) sowie Anlieferungsbedingungen verantwortlich. Ist für die Lieferung zum endgültigen Anlieferungsort zusätzliche technische Einrichtung erforderlich (z. B., Hebebühne/Kran u. ä.), so hat dafür der Käufer unter vorausgehender Abstimmung mit dem Verkäufer des Lieferdatums und Lieferzeit der Ware(n) auf eigene Rechnung zu sorgen. Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer gegen ein zusätzliches Entgelt und ausschließlich bei Verfügbarkeit die Erbringung dieser Leistungen durch ihre Erbringer vereinbaren. Bei dieser Lieferungsart ist der Verkäufer für die Entladung und die Beförderung der Waren bis zum genauen Anlieferungsort der Ware nach benannter Adresse zum endgültigen Anlieferungsort der Ware verantwortlich. Die Bild- und Videoaufnahmen müssen die Straße (die Laufbahn der Ware) vom Hoftor bis zum endgültigen Anlieferungsort der Ware enthalten. In den Videoaufnahmen sind alle vorhandenen eventuellen Hindernisse festzuhalten, dem Verkäufer die Einschätzung der für die Anlieferung erforderlichen Mittel sowie Einrichtungen zu ermöglichen. Die vom Verkäufer ersuchte zusätzliche Information ist bereitzustellen. Nach Eingang der genannten Information wird vom Verkäufer die Entscheidung über die Ausführungsmöglichkeit der Lieferungsart ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG sowie über die Notwendigkeit der bestimmten Einrichtung sowie der Mittel getroffen und der Käufer hierüber in Kenntnis gesetzt. Ist der Käufer mit der Entscheidung des Verkäufers nicht einverstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferungsart der Ware(n) ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG abzusagen und die Anlieferung erfolgt in solchen Fall FREI BORDSTEINKANTE, indem dem Käufer innerhalb von 14 Tagen für die Anlieferung ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG bezahlter Betrag zurückzuerstatten ist. Stellt der Käufer dem Verkäufer die unter dieser Ziffer vorgesehenen Informationen innerhalb der unter dieser Ziffer festgelegten Frist nicht bereit, wird/werden die Ware(n) FREI BORDSTEINKANTE geliefert. Stellt sich bei der Ankunft am Anlieferungsort der Waren heraus, dass abgesehen davon, dass der Käufer die unter dieser Ziffer genannten Informationen bereitgestellt, jedoch nicht alle bestehenden Hindernisse für die Anlieferung der Ware(n) angegeben hat, und eine Anlieferung der Ware(n) zur ENDGÜLTIGEN PLATZIERUNG tatsächlich nicht möglich ist, so liefert der Verkäufer die Ware(n) FREI BORDSTEINKANTE, ohne dem Käufer den für die ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG bezahlten Betrag erstatten zu müssen.

6.8. Der Käufer sichert zu, dass er sich dessen bewusst ist, dass sich der Verkäufer bei der Erbringung der Dienstleistung ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG lediglich auf die allgemeinen Brandschutzempfehlungen beschränkt und der Käufer daher für eine angemessene Einhaltung der Brandschutzvorschriften auf seinem Gelände verantwortlich ist. Treten dem Käufer diesbezügliche Zweifel auf, so hat er sich mit den zuständigen Behörden und Fachleuten in Verbindung zu setzen und sich von ihnen zu Brandschutzfragen beraten zu lassen. Ist eine Anlieferung der Ware(n) zu Bedingungen ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG aufgrund höherer Gewalt und/oder anderer unvorhergesehener Umstände nicht möglich, so ist der Verkäufer von seiner Haftung dafür befreit. Sollte der Käufer von den Umständen höherer Gewalt und sonstigen unvorhergesehenen Umständen Kenntnis gehabt und den Verkäufer davon nicht in Kenntnis gesetzt haben, so wird (werden) die Ware(n) durch den Verkäufer nicht bis zur ENDGÜLTIGEN PLATZIERUNG, sondern ggf. FREI BORDSTEINKANTE geliefert und der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine vollständige Bezahlung der Ware zu verlangen.
6.9. Der Klarheit halber vereinbaren die Vertragsparteien, dass in der Dienstleistung ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG der Preis für die Spezialausrüstung (mit Ausnahme der Hebebühne-/Kranleistungen), Platzierung der Ware am gewünschten Standort des Käufers, den Zusammenbau und die Montage der Ofen- und Kaminteile der Ware, der Holzstufen, der Außenregale (insofern vorhanden), die Aufbringung des Deckels sowie Inspektion der Ware enthalten ist. Das Aufräumen der Warenverpackung und deren Entsorgung, die Entfernung von Zäunen, Toren und anderen Hindernissen, die Auswahl des Standorts für das Fass, die Vorbereitung des Untergrunds, die Montage der Schornsteine durch das Dach in den Pavillons bzw. anderen Arten von Überdachungen, die Inbetriebnahme der Ware (des Fasses) (Feueranzünden, Befüllen mit Wasser), die Anpassung von Wasserreinigungsprodukten sind in der Dienstleistung ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG allerdings nicht inbegriffen.
6.10. Die Parteien vereinbaren, dass der Verkäufer von der Haftung für jegliche Außenanlagen, Straße, Rasen, Infrastruktur und/oder desgleichen gegenüber angerichteten Schäden (infolge der Warenanlieferung FREI BORDSTEINKANTE bzw. ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG) befreit wird.
6.11. Abgesehen von der Lieferungsart hat der Verkäufer sicherzustellen, dass dem Verkäufer bzw. seinen Vertretern bei der Anlieferung der Ware(n) sämtliche Voraussetzungen für deren Anlieferung sowie Entladung geschaffen werden.
6.12. Als Standardfrist für die Anlieferung der Waren gelten 2 bis 8 (zwei bis acht) Wochen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware(n) dem Käufer früher anzuliefern. Die genaue Anlieferungsfrist der Ware(n) sowie das Datum (innerhalb der genannten Frist) wird dem Käufer im Voraus per E-Mail 2 bis 5 (zwei bis fünf) Werktage bis zum voraussichtlichen Anlieferungstag bekannt gegeben. Der Käufer hat innerhalb 1 (eines) Werktages dem Verkäufer bzw. seiner bevollmächtigten Person per E-Mail zu beatworten, indem er das bekanntgegebene Datum sowie die Zeit der Anlieferung bestätigt oder eventuelle weitere von ihm bevorzugte Daten sowie die Zeiten für die Anlieferung, jedoch innerhalb der vorgesehenen Frist, angibt. Unterlässt der Käufer die Inkenntnissetzung des Verkäufers, so wird die Bestellungsabwicklung eingestellt. Beantwortet der Käufer innerhalb der genannten Frist über 2 (zwei) Werktage hinaus nicht, ist der Verkäufer berechtigt davon auszugehen, dass die Bestellung vom Käufer nach Ziffer 4.5. mit den sich nach ZIffer 4.6. und 4.7. ergebenden Folgen widerrufen wird.
6.13. Der Käufer bestätigt dessen kundig zu sein, dass die Waren werktags angeliefert werden und dass am Wochenende, an staatlichen Feiertagen keine Warenanlieferung erfolgen kann und nicht erfolgen wird, es sei denn, die Parteien werden schriftlich anderweitig vereinbaren. Unterlässt der Käufer innerhalb der unter Ziffer 6.7 genannten Frist die Inkenntnissetzung des Verkäufers über die auf seinem Gelände sowohl an Werktagen als auch an Wochenenden und/oder Feiertagen geltenden besonderen Regelungen (gesetzliche Beschränkungen, besondere Gemeinschafts- und/oder Hausbestimmungen u. ä.), die sich auf die Anlieferung der Ware(n) auswirken und/oder im Zusammenhang damit negative Folgen (Beschwerden, Widersprüche, Bußgelder u. ä.) zur Folge haben können, so geht der Verkäufer davon aus, dass kein Hindernis für die Anlieferung der Ware(n) besteht und dass der Verkäufer seine Verpflichtung angemessen erfüllt hat und für die Verletzung dieser besonderen Regelungen der Käufer persönlich haftet.
6.14. Bei der Bestellungsaufgabe wird vom Käufer der genaue Anlieferungsort der Waren, die E-Mail und die Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angegeben, unter welcher der Verkäufer den Käufer über das genaue Datum und die Zeit der Anlieferung in Kenntnis setzt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der getätigten Angaben sowie für alle eventuellen Folgen in Bezug auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über die angegebenen Kontakte trägt der Käufer.
6.15. Die Parteien vereinbaren, dass auf die Anlieferung der Waren die Bestimmungen von internationalen Handelsklauseln DAP ihre Anwendung finden, insofern sie in keinem Widerspruch zu den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages stehen. Internationale Handelsklausel DAP bedeutet, dass die Kosten der Anlieferung zum vom Käufer benannten Anlieferungsort vom Verkäufer getragen werden. Kommen dem Käufer zusätzliche Fragen hinsichtlich der Anlieferungsbedingungen auf, so hat er im Voraus, d. h. vor der Bestellungsaufgabe sowie bevor die Zahlung getätigt wird, eine Anfrage bezüglich deren Erläuterung an den Verkäufer schriftlich zu richten.
6.16. Der Käufer verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Waren durch ihn oder durch eine vom Käufer bevollmächtigte Person zu dem vom Verkäufer bekanntgegebenen und mit dem Käufer abgestimmten Zeitpunkt angenommen werden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Waren annehmende Person vom Käufer hierzu bevollmächtigt ist, die Verantwortung hierfür trägt der Käufer.
6.17. Das Risiko für die Beschädigung und/oder den Verlust der Waren geht an den Käufer ab dem Zeitpunkt deren Entladung an der benannten Adresse („FREI BORDSTEINKANTE“) über. Ist schriftlich die Lieferungsart “ENDGÜLTIGE PLATZIERUNG” vereinbart, so wird das Risiko für die Beschädigung und/oder den Verlust der Waren bis zur Anlieferung der Ware(n) zum endgültigen Anlieferungsort vom Verkäufer übernommen. Erfolgt die Warenannahme im Namen des Käufers durch einen Dritten, so haftet der Käufer für die unternommenen (unterlassenen) Handlungen der Dritten.
6.18. Wird schriftlich nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Anlieferung der Waren nur bis zur Grenze der Liegenschaften des Käufers (“FREI BORDSTEINKANTE”). Im Fall dieser Lieferungsart ist der Verkäufer berechtigt, auf Wunsch des Käufers bei der Anlieferung der Ware(n) in den Hof des Käufers mitzuhelfen, das gesamte Risiko in Verbindung hiermit wird jedoch vom Käufer getragen. Hilft der Verkäufer auf Wunsch des Käufers bei der Anlieferung der Ware(n) zum bestimmten durch den Käufer benannten Ort mit, so wird die Haftung für die infolge einer derartigen Anlieferung entstandenen Schaden (einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, jeglicher Beschädigungen an der(den) Ware(n), Gesundheitsbeeinträchtigung, Beschädigungen am Rasen, Pflastersteinen bzw. sonstigen Decken, diverser Schäden an Pflanzen u. ä.) vom Käufer selbst übernommen.
6.19. Dem Käufer wird (werden) das(die) zusammengebaute(n) Gerüst/e der Ware(n) (Fass/Fässer) angeliefert, bestimmte ergänzende Einzelteile der Ware(n) sind jedoch vom Käufer selbständig anhand der vom Verkäufer der Ware(n) beigefügten Betriebsanleitung zu montieren. Die Betriebsanleitung der Ware gilt als Bestandteil der vorliegenden AGB und wird als Anhang Nr. 1 vorgelegt. Auf Sonderwusch des Käufers und mit Zustimmung des Verkäufers können die zusätzlichen Teile der Ware(n) für einen extra Entgelt vom Verkäufer bzw. seinem Vertreter montiert werden.
6.20. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware(n) nach der beigefügten Betriebsanleitung zu montieren und/oder anzuschließen sowie die durch lokale Rechtsvorschriften festgelegten Sicherheitsanforderungen und sonstige Anforderungen zu befolgen. Sind für den Käufer jegliche Montage- und/oder Anschlussbedingungen bzw. sonstige Betriebsvoraussetzungen nicht eindeutig verständlich, so hat er im Voraus (bevor jegliche Anschlussarbeiten bzw. sonstige Handlungen unternommen werden) per E-Mail an den Verkäufer eine Anfrage zu richten und der Verkäufer hat die beim Käufer aufgetretenen Fragen innerhalb von 3 (drei) Werktagen zu beantworten.
6.21. Der Verkäufer bestätigt und gewährleistet, dass die Ware(n) für den Betrieb sicher und allen Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für die Sicherheit und die Qualität konform ist (sind). Der Käufer bestätigt dessen bewusst zu sein, dass er die Ware(n) bei einem in einem EU-Mitgliedstaat tätigen Verkäufer bestellt, daher die Bestimmungen der Betriebsanleitung der Ware in den Rechtsvorschriften der EU festgehaltenen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Der Käufer hat die Ware(n) derartig zu montieren und zu betreiben, dass der Betrieb der Ware(n) in den Rechtsvorschriften festgehaltenen Sicherheitsanforderungen des Landes, in welchem sie betrieben wird, entspricht (entsprechen). Bei allfälligen Fragen hat sich der Käufer, bevor jegliche Handlungen unternommen werden, vom Verkäufer per E-Mail beraten lassen. Unternimmt der Käufer beliebige Handlungen in Unterlassung der Beratung, so handelt er dabei auf seine eigene Gefahr. Entsteht der Bedarf an der Anpassung der Ware(n) nach zusätzlichen Anforderungen, so werden sämtliche Kosten in Verbindung mit der Anpassung der Ware(n) vom Käufer übernommen.
6.22. Bei der Anlieferung der Ware(n) sind dem Käufer gleichzeitig folgende Unterlagen einzureichen: CMR-Frachtbrief, Faktura-Rechnung, Stückliste, Betriebsanleitung. Der Käufer hat die angelieferte(n) Ware(n) aufmerksam sowie sorgfältig visuell zu überprüfen, sich über die bestellungskonforme Qualität, Menge sowie Lieferumfang der Ware(n) noch bevor der CMR-Frachtbrief unterzeichnet wird zu vergewissern. Werden beliebige Mängel festgestellt, einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, der äußeren Mängel bzw. Beschädigungen der Ware(n), der Beschädigung an der Verpackung, der Mängel und/oder Nichtübereinstimmung des Lieferumfangs, so hat der Käufer alles ausführlich schriftlich auf dem CMR-Frachtbrief zu vermerken und eine Kopie des CMR-Frachtbriefes innerhalb von 2 Werktagen ab Anlieferung der Ware(n) an den Verkäufer zu verschicken. Anderenfalls trägt die Verantwortung für die Unterlassung einer rechtzeitigen Beanstandung der Käufer und die Mangelrügen aufgrund der offensichtlichen Mängel an der(den) Ware(n), welche infolge einer verantwortungsbewussten Überprüfung der angelieferten Ware(n) festgestellt werden konnten, ausgeschlossen werden.
6.23. Wird (werden) dem Käufer mangelhafte Ware(n) im Sinne ihrer Menge, Qualität und Lieferumfangs angeliefert und hat der Käufer hierüber einen Vermerk auf dem CMR-Frachtbrief getätigt sowie innerhalb der genannten Frist den Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt, so werden derartige Mängel durch den Verkäufer auf seine Rechnung und eigenes Risiko innerhalb einer vernünftigen Frist beseitigt. Bei der Abstimmung der Überprüfung und/oder Annahme der Waren gelten die unter Ziffer 6.12. vorgesehenen Bedingungen und Fristen für die Inkenntnissetzung des Käufers über die Ankunft und für die Antwort über die vom Käufer bevorzugte Zeit.
6.24. Ist eine objektive Beurteilung über die Qualität und/oder den Lieferumfang der Ware(n) bei deren Anlieferung nicht möglich gewesen (versteckte Warenmängel), so hat der Käufer alle Beanstandungen betreffend die Abweichung der angelieferten Ware(n) von der Bestellung samt Beschreibung sowie Bildaufnahmen und/oder Videoaufnahmen (notwendig) derartiger Mängel innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab dem Tag deren Anlieferung und/oder Entstehung, insofern derartige Mängel zum späteren Zeitpunkt aufgetreten sind, schriftlich per E-Mail an den Verkäufer zu übermitteln.
6.25. Werden die Mängel an Qualität oder/und Lieferumfang der Ware(n) und/oder sonstige Mängel festgestellt und ist im vorliegenden Vertrag geregelt sowie durch dessen Bestimmungen vereinbart, dass hierfür der Verkäufer haftet, und hat der Käufer den Verkäufer davon rechtzeitig und angemessen in Kenntnis gesetzt, so wird durch den Verkäufer entweder: 1) unter Berücksichtigung der Warenmängel der Preis für die Ware(n) reduziert, oder 2) die mangelhaften Waren innerhalb einer vernünftigen Frist durch die qualitätsgerechten Waren ausgetauscht. Auf eine derartige Situation finden die in den Garantiebedingungen genannten Voraussetzungen ihre Anwendung (Anhang Nr. 2).

7. RÜCKGABE UND AUSTAUSCH DER QUALITÄTSGERECHTEN WARE
7.1
. Der Käufer ist berechtigt, eine qualitätsgerechte Ware(n) an den Verkäufer zurückzugeben bzw. um Austausch der Ware(n) gegen eine andere zu ersuchen (in diesem Fall verpflichtet sich der Käufer die Preisdifferenz zu begleichen, soweit vorhanden), indem er den Verkäufer davon innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag ihrer Anlieferung schriftlich in Kenntnis setzt. Die qualitätsgerechte Ware(n) muss (müssen) ungebraucht sein und/oder keine sonstigen Beschädigungen aufweisen.
7.2. Der Käufer darf eine qualitätsgerechte Ware(n) erst in dem Fall zurückgeben bzw. gegen eine andere austauschen, wenn die Ware(n) nicht gebraucht worden ist (sind) und den gleichen Zustand aufweist(en), wie bei deren Anlieferung an den Käufer. Die Ware(n) muss (müssen) sämtliche Originaletiketten aufweisen und für den Transport angemessen vorbereitet sein, d. h. in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Verkäufers in einer speziellen für Warenverpackung bestimmten Folie verpackt, senkrecht auf einer Europalette aufgestellt und mit Plastikgurten bespannt sein.
7.3. Der Käufer bestätigt davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein, dass nach der Anlieferung und der Entladung der Ware(n) bei ihm deren Originalverpackung, Palette, Gurte u. a. bei der Ware belassen bleiben, daher wird es dem Käufer empfohlen, die Verpackung der Ware(n) sowie deren gesamten Teile mindestens 14 Tage lang aufzubewahren (im Fall der Warenrückgabe muss diese verpackt sein).
7.4. Der Käufer hat von der Rückgabe einer qualitätsgerechten Ware bzw. deren Austausch den Verkäufer schriftlich per E-Mail spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Anlieferung in Kenntnis zu setzten. Die Kosten für den Versand, Transport der qualitätsgerechten zurückzugebenden und/oder auszutauschenden Waren, einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, der Kosten für die Ent- und Beladung, Lagerung und sonstiger Kosten in Verbindung mit der Rückgabe der qualitätsgerechten Ware(n), werden im Voraus gemäß den vorliegenden AGB bzw. vom Verkäufer übermittelten Dokumenten sowie Berechnungen vom Käufer bezahlt. Ist (sind) die vom Käufer zurückzugebende(n) Ware(n) unangemessen verpackt, gebraucht bzw. weist(weisen) anderweitige Beschädigungen auf oder wird durch den Käufer die Bezahlung der in Verbindung mit der Rückgabe der Ware(n) stehenden Kosten verweigert, so ist der Verkäufer berechtigt, sich von dem Austausch und/oder Annahme der Ware(n) zurückzuhalten.
7.5. Bei der Abstimmung der Warenüberprüfung und/oder deren Abholung und/oder des Transports gelten die unter Ziffer 6.10. vorgesehenen Bedingungen und Fristen für die Inkenntnissetzung des Käufers über die Ankunft und für die Antwort über die vom Käufer bevorzugte Zeit. Unterlässt der Käufer die Beantwortung innerhalb der genannten Fristen, so ist der Verkäufer zur Einstellung der Ausführung seiner Verpflichtungen berechtigt.
7.6. Die nach einer individuellen Bestellung bzw. Wunsch des Käufers gefertigte(n) qualitätsgerechte(n) Ware(n) sind von dem Austausch und der Rückgabe ausgeschlossen. Verweigert der Käufer den Kauf und/oder die Annahme der nach einer individuellen Bestellung gefertigten Waren, so wird der Warenpreis nicht rückerstattet.
7.7. Im Fall der Rückgabe einer qualitätsgerechten Ware(n) wird das Risiko für die Beladung, den Transport sowie die Entladung der Ware(n) vom Käufer unabhängig davon getragen, ob der Käufer oder der Verkäufer als Auftraggeber für Transportleistungen auftritt.
7.8. Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer in allen Fällen bei der Rückgabe der Ware(n) ihre Verpackung, den Lieferumfang vor deren Beladung auf das Transportmittel und nach der Beladung dokumentiert. Die Bildaufnahmen und Videoaufzeichnungen sind vom Käufer spätestens an demselben Tag an den Verkäufer zu übermitteln, an dem die Ware(n) bzw. deren Teil(e) auf das Transportmittel beladen worden sind. Diese Voraussetzung gilt als maßgebend. In den Videoaufzeichnungen ist die Art und Weise der Wareverpackung, deren Menge, Teile und die Art und Weise der Beladung auf dem Transportmittel zu dokumentieren. Der Käufer wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass diese Informationen für die Beurteilung über eine teilweise bzw. vollständige Beschädigung der Ware(n) während des Transports äußerst wichtig sind. Werden vom Käufer die genannten Informationen bereitgestellt, denen zu entnehmen ist, dass die zurückzugebende Ware(n) von ihm angemessen verpackt worden ist (sind), so wird der Käufer von der Haftung für die während des Transports aufgetretenen Beschädigungen der Ware(n) befreit.
7.9. Nach Rückgabe der qualitätsgerechten Ware(n) in Übereinstimmung mit den in vorliegenden AGB festgelegten Regelungen sowie Fristen wird der bezahlte Betrag unter Abzug der Kosten in Verbindung mit der Rückgabe der Ware(n) rückerstattet (Sind die Transportleistungen vom Käufer eigenständig bestellt worden, so werden die Transportkosten nicht abgezogen, in diesem Fall ist vom Käufer jedoch eine vorausgehende schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer betreffend die Rückgabeadresse in Litauen einzuholen).
7.10. Nach Eingang der rückzugebenden qualitätsgerechten Ware(n) beim Verkäufer, wird vom Verkäufer zuerst deren Zustand überprüft, die Ware nach eventuellen Beschädigungen bzw. sonstigen Schäden geprüft und innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab deren Erhalt der Käufer hierüber per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ist der Warenzustand mit dem Zustand konform, in dem sie an den Käufer angeliefert wurde(n), wird durch den Verkäufer der vom Käufer bezahlte Betrag unter Einbehalt der Rückgabekosten und der Auslagen in Verbindung hiermit innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der rückzugebenden Ware(n) beim Verkäufer zurückerstattet.
7.11. Stellt nach Rückgabe der qualitätsgerechten Ware(n) der Verkäufer fest, dass die Ware(n) Beschädigungen bzw. Schäden aufweist(en) bzw. nicht funktionstüchtig bzw. defekt ist (sind), so wird vom Verkäufer der Preis für die Behebung von derartigen Schäden berechnet und dem Käufer vorgelegt. Nach Zustimmung durch den Käufer wird der Restbetrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag der Bereitstellung dieser Information zurückerstattet. Ist der Käufer mit dem vom Verkäufer berechneten Betrag nicht einverstanden, so wird der Streit durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien beigelegt, scheitert innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Vorlage der Berechnung dem Käufer gegenüber die Vereinbarung, so wird der vom Verkäufer angegebene Betrag für die Behebung der Schäden von dem vom Käufer bezahlten Betrag einbehalten und der Streit nach Maßgabe der Rechtsvorschriften geregelt.
7.12. Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden nur auf die Rückgabe von qualitätsgerechten Waren ihre Anwendung. Die Rückgabe von mangelhaften Waren erfolgt auf Rechnung und Risiko des Verkäufers nach Ziffer 6.18, 6.19, 6.20. der vorliegenden AGB und Garantiebedingungen (Anhang Nr. 2).

8. HAFTUNG DER PARTEIEN
8.1
. Der Verkäufer haftet für die Qualität der Waren sowie deren Übereinstimmung mit der Bestellung: Lieferumfang, Menge, Modell.
8.2. Die Haftung für die Anlieferung von Waren sowie das Datum der Anlieferungsfrist trägt der Verkäufer. Der genaue Zeitpunkt der Anlieferung mit vorausgehender Benachrichtigung des Käufers kann eine Abweichung von 12 (zwölf) Stunden aufweisen und gilt als keine Verletzung des Vertrages durch den Verkäufer (früher oder später als vereinbart). Diese Bedingung findet in dem Fall ihre Anwendung, wenn der Zeitunterschied von 12 Stunden keine Anlieferung von Waren an einem anderen Tag als vereinbart zur Folge hat. Wird (werden) die Ware(n) an einem anderen Tag als vereinbart angeliefert, so finden die Bestimmungen nach Ziffer 8.3 ihre Anwendung.
8.3. Ist der Verkäufer aus einem wichtigen Grund nicht in der Lage, die Ware(n) am vereinbarten Tag anzuliefern, setzt er spätestens bis 9 Uhr morgens am Tag der Anlieferung den Käufer davon in Kenntnis und vereinbart für die Anlieferung der Ware(n) einen anderen für den Käufer und den Verkäufer akzeptablen Tag. In diesem Fall kommt der Verkäufer für alle Kosten in Verbindung mit der zusätzlichen Lagerung sowie Transport der Ware(n) auf.
8.4. Beim Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes ist der Käufer berechtigt, den Verkäufer bis 9 Uhr morgens am Tag der Anlieferung schriftlich davon in Kenntnis zu setzten, dass er mit der Warenannahme, höchstens jedoch 3 Stunden, in Verzug geraten wird. Nach Eingang bis 9 Uhr morgens der schriftlichen Mitteilung des Käufers über den Verzug der Warenannahme bis zu 3 Stunden stellt sich der Verkäufer darauf ein und wartet auf den Käufer, höchstens jedoch 3 Stunden über den vereinbarten Zeitpunkt für die vorgesehene (vereinbarte) Anlieferung hinaus.
8.5. Wird (werden) die Ware(n) durch den Käufer zum festgelegten Zeitpunkt und am festgelegten Ort nicht angenommen bzw. werden durch den Käufer die Voraussetzungen für die Anlieferung der Ware(n) nicht sichergestellt, so werden diese vom Verkäufer zum Lager befördert und der Käufer zahlt zusätzlich und im Voraus für eine zusätzliche Warenanlieferung zu einem durch die Parteien gesondert vereinbarten Zeitpunkt sowie bezahlt die Warenlagerung (20,00 EUR/Tag). Wird von den Parteien der zusätzliche Zeitpunkt für den Warentransport (die Zeit und der Ort länger als 5 Tage ab dem Tag der letzten Anlieferung) nicht vereinbart bzw. die Kosten vom erneuten Transport vom Käufer im Voraus nicht gedeckt bzw. die Ware(n) wiederholt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht angenommen, so ist der Verkäufer berechtigt davon auszugehen, dass die Bestellung durch den Käufer widerrufen worden ist und ergänzend die Bestimmungen nach Ziffer 4.6. und 4.7. ihre Anwendung finden können.
8.6. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Zusammenstellung und die Aufgabe der Bestellung, für die Bezahlung, Warenannahme, Angabe sämtlicher Beanstandungen betreffend die Anlieferung sowie die Defekte und/oder die Mängel, den Lieferumfang der Waren, die Beschädigungen an der Verpackung auf dem CMR-Frachtbrief, einen fachgerechten Betrieb der Waren und angemessene Erfüllung sonstiger Verpflichtungen.
8.7. Beide Parteien haften für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Vertrag. Treten bei einer der Parteien die Fragen betreffend die Vertragsabwicklung auf, so hat sie sich an die andere Partei schriftlich zu wenden und mit ihr zusammenzuarbeiten. Gegen die Pflicht zur Zusammenarbeit verstoßende Partei gilt als die vertragsbrüchige Partei.
8.8. Wird vom Käufer ohne Verschulden des Verkäufers die Bestellung später als 2 Werktage nach dem Tag der Bestellungsaufgabe für die Ware(n) widerrufen, so hat der Käufer an den Verkäufer den Mindestbetrag von 600,00 EUR als Vertragsstrafe zu zahlen.
8.9. Der Käufer bestätigt davon in Kenntnis gesetzt worden und damit einverstanden zu sein, dass im Falle der unterlassenen Sicherstellung von angemessenen Voraussetzungen für die Anlieferung sowie Entladung bzw. Annahme der Waren (beim Verzug der Entladung über 3 Stunden hinaus) und/oder über 5 Werktage hinaus ab dem ursprünglich für die Anlieferung der Ware(n) festgelegten Termin unterlassenen Verschaffung der Anlieferungsmöglichkeit für den Verkäufer, die vom Verkäufer getragenen Kosten für die Lagerung und die Aufbewahrung der Ware(n) im Terminal in Höhe von 1000,00 EUR durch den Käufer zu entschädigen sind.
8.10. Wird vom Verkäufer ohne Verschulden des Käufers die bestätigte Bestellung storniert, so hat der Verkäufer dem Käufer sämtliche von ihm nach dem Vertrag geleisteten Beträge innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Bestellungsstornierung zurückzuerstatten sowie sämtliche daraus folgenden direkten Verluste zu entschädigen.
8.11. Der Käufer bestätigt davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein, dass das Eigentumsrecht an dem Produktdesign dem Verkäufer vorbehalten wird, das Nachbilden, der Weiterverkauf und sonstige Handlungen außerhalb der persönlichen Nutzung untersagt und gesetzlich geschützt sind.
8.12. Die Parteien vereinbaren, dass in allen Fällen vom Verkäufer ausschließlich die direkten Verluste entschädigt werden. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, insofern die Ware(n) von einer natürlichen Person zwecks Befriedigung ihrer eigenen bzw. Bedürfnisse ihres Hauses und ihrer Familie (Verbraucher) erworben wird (werden).
8.13. Zahlt der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Anlieferung der Ware(n) 50 % des Preises der Ware(n) gemäß Ziffer 5.4, so ist der Verkäufer berechtigt, die Verzugszinsen in Höhe von 0,2 % des rechtzeitig nicht gezahlten Betrags für jeden Verzugstag zu berechnen.

9. GARANTIE
9.1. Auf die Waren wird eine Garantie gewährt. Die Berechnung der Garantiefrist beginnt ab dem Tag der Warenanlieferung beim Käufer.
9.2. Die Garantie gilt für die Werksmängel, die im Laufe eines bestimmungsgemäßen Betriebs der Ware(n) aufgetreten sind.
9.3. Der Verkäufer haftet nicht für die Mängel an Waren, die auf eine unsachgemäße bzw. fahrlässige Handhabung, Halten, Montage, Nutzung, Modifizierung bzw. Instandsetzung der Waren und/oder ihren natürlichen Verschleiß und/oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen sind. Auf einzelne Warenbauteile werden unterschiedliche Garantiefristen gewährt.
9.4. Die Betriebsanleitung der Ware(n) wird als Anhang Nr. 1 beigefügt. Der Käufer verpflichtet sich die Betriebsanleitung einzuhalten. Bei aufgetretenen Fragen zur Nutzung, Instandhaltung und/oder Reinigung der Ware(n) hat sich der Käufer bevor jegliche Handlungen unternommen werden darüber beim Verkäufer per E-Mail zu erkundigen und die Waren strikt nach Anweisungen sowie nach Empfehlungen des Verkäufers zu betreiben.
9.5. Die Garantiebedingungen werden als Anhang Nr. 2 beigefügt. Der Käufer wird darüber belehrt, dass er ohne schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer jegliche Behebung von Defekten/Mängeln an Waren zu unterlassen hat und für jegliche aufgrund der Behebung von Defekten/Mängeln an Waren entstehenden Folgen, Kosten und Schäden haftet. Die Garantiebedingungen und -fristen finden auf den Käufer keine Anwendung und verlieren ab dem Tag der Behebung von Defekten/Mängeln an Waren ohne eingeholten Zustimmung durch den Verkäufer ihre Gültigkeit.
9.6. Der Käufer bestätigt, dass die Anweisungen und Regeln in englischer Sprache für ihn akzeptabel und verständlich sind und dass er beim Bedarf ihre Übersetzung in eine weitere Sprache auf eigene Rechnung unternimmt.

10. HÖHERE GEWALT BZW. UNVORHERSEHBARE UMSTÄNDE
10.1. Jede Partei wird von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Vertrag und (oder) der Bestellung, mit Ausnahme der Verpflichtung des Käufers zur Abrechnung mit dem Verkäufer, auf den die Bestimmungen dieses Abschnittes keine Anwendung finden, aufgrund der eingetretenen Umstände der Höheren Gewalt, einschließlich (sich jedoch nicht darauf beschränkend) des Brandes, der Überschwemmung, des Tornados, des Erdbebens, des Krieges, des Aufruhrs, des Widerstands, des Streiks, des Lockouts, des wirtschaftlichen Abschwungs, der Epidemie, der quarantänebedingten Einschränkungen, der Transportverspätungen, der Arbeitskraftengpässe bzw. Streiks, der Engpässe an Materialien bzw. betrieblichen Kapazitäten, des Zwischenfalls, des Boykotts, des Embargos, der Handlungen bzw. der Anordnungen der Regierung bzw. der Behörden sowie jeglicher sonstiger unvorhersehbaren Umstände, welche außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen, befreit.
10.2. Über den Eintritt der Umstände der Höheren Gewalt hat die Partei die andere Partei innerhalb einer vernünftigen Frist im Anschluss darauf, als sie davon erfahren hat, schriftlich in Kenntnis zu setzen.
10.3. Halten die Umstände der Höheren Gewalt über 3 (drei) Monate hinaus an, so ist jede der Parteien berechtigt, ohne mit den daraus folgenden negativen Folgen zu rechnen jede Bestellung durch eine vorausgehende schriftliche Inkenntnissetzung der anderen Partei vor 10 (zehn) Werktagen zu widerrufen.
10.4. Ist der Verkäufer bzw. der Käufer nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen aufgrund der Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und von ihm unabhängig sind und die er nicht vorhersehen konnte, einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, des COVID-19, eines Unfalls, der Verkehrsstaus infolge eines Unfalls u. ä., rechtzeitig nachzukommen, so hat die betroffene Partei, die ihren Verpflichtungen aufgrund der unvorhergesehenen Umstände nicht rechtzeitig nachkommen kann, die andere Partei davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und in diesem Fall wird sie keiner Vertragsstrafe ausgesetzt. Der Eintritt von unvorhersehbaren Umstände befreit jedoch die Partei von der Verpflichtung nicht, ihren Verbindlichkeiten später nachzukommen und der Widerruf einer Bestellung aufgrund der unvorhersehbaren Umstände ist untersagt, es sei denn, die Parteien würden im gegenseitigen Einvernehmen hierüber eine schriftliche Vereinbarung treffen.

11. GELTUNG UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
11.1. Die Geltung und die Kündigung des Vertrages (der vorliegenden AGB sowie der Dokumente in Verbindung hiermit) sowie die Gültigkeit und der Widerruf der einzelnen Bestellung sind separat zu betrachten und führen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen.
11.2. Die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag (die vorliegenden AGB sowie Dokumente und Bestimmungen in Verbindung hiermit) mit dem Zeitpunkt dessen Bestätigung in Kraft tritt und unbefristet gilt. Der Vertrag wird mit der Aufgabe der ersten Bestellung bestätigt. Nach Ausführung einer einzelnen Bestellung bleibt der Vertrag weiterhin gültig. Mit dem Widerruf einer einzelnen Bestellung bleibt der Vertrag ebenfalls weiterhin gültig. Mit der Aufgabe einer weiteren Bestellung behalten die Bestimmungen des Vertrages (der vorliegenden AGB) ihre Gültigkeit, insofern sie bei der Aufgabe der erneuten Bestellung nicht geändert worden sind. Sind zum Zeitpunkt der Aufgabe der erneuten Bestellung die Bestimmungen des Vertrages (der vorliegenden AGB bzw. der Dokumente in Verbindung hiermit) geändert worden, so gelten die geänderten (neuen) Vertragsbedingungen.
11.3. Mit der Aufgabe der Bestellung an den Verkäufer wird diese rechtskräftig und gilt bis auf den Zeitpunkt der vollständigen Ausführung der Bestellung, insofern sie durch keine der Parteien nach in den vorliegenden AGB festgelegten Regelung und Fristen widerrufen wird. Nach Widerruf der Bestellung verliert diese ab dem Tag des Eingangs einer Mitteilung über einen derartigen Widerruf ihre Gültigkeit.
11.4. Wird gegen den vorliegenden Vertrag durch die andere Partei im Wesentlichen verstoßen, so kann er einseitig gekündigt werden, indem die vertragsbrüchige Partei vor 30 Tagen schriftlich davon in Kenntnis zu setzen ist, insofern derartige Verstoße durch die vertragsbrüchige Partei innerhalb einer zusätzlich schriftlich festgesetzten Frist nicht behoben worden sind. Nach Vertragskündigung sind alle offenen Bestellungen vollständig auszuführen, es sei denn, die Parteien schriftlich anderweitig vereinbaren würden.
11.5. Die einzelne Bestellung kann ohne sich daraus ergebenden negativen Folgen widerrufen werden, indem die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis zu setzen ist, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen ab dem Tag deren Aufgabe bzw. Eingang.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages (AGB) treten ab 17. Oktober 2022 in Kraft und finden auf alle Bestelllungen, die an den Verkäufer ab diesem Tag aufgegeben werden, ihre Anwendung.
12.2. Alle Informationen, Mitteilungen sowie Dokumente werden von den Parteien per E-Mail an die in der Bestellung angegebenen Kontaktadressen übermittelt. Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien wird gehalten, dass für die andere Partei an die angegeben E-Mail übermittelte Informationen und Dokumente am darauffolgenden Werktag nach deren Übermittlung als empfangen gelten.
12.3. Im Fall jeglicher geänderten Firmenangaben der Parteien hat die Partei, deren Kontakte bzw. Firmenangaben geändert worden sind, die andere Partei spätestens innerhalb 1 (eines) Werktages nach derartiger Änderung davon schriftlich per E-Mail in Kenntnis zu setzen.

ANHÄNGE:
Anhang Nr. 1 Montage- und Betriebsanleitung
Anhang Nr. 2 Garantiebedingungen

ANHANG Nr. 2.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Das Dokument besteht aus folgenden Teilen:
Abschnitt I
– ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Abschnitt II – GARANTIEFRIST UND GARANTIEERBRINGUNG
Abschnitt III – GARANTIEERBRINGUNG
Abschnitt IV – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

ABSCHNITT I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass das Erzeugnis qualitätsgerecht ist und der Käufer es über die gesamte Garantiefrist des Erzeugnisses hinweg nach seinem Bestimmungszweck betreiben kann. Beim Auftreten von beliebigen werkseitigen Mängeln am Erzeugnis bzw. an seinem Bauteil finden darauf die vorliegenden Garantiebedingungen ihre Anwendung, womit sich der Verkäufer zum Austausch von mangelhaften Bauteilen/Materialien des Erzeugnisses gegen qualitätsgerechte bzw. zur entsprechender Minderung des Vertragspreises verpflichtet.
  2. Die vorliegenden Garantiebedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages und regeln die Fragen, die Ordnung, die Fristen sowie die Bedingungen zur Geltung, Anwendung sowie Ausführung der Garantieverpflichtungen.
  3. Der Käufer wird mit den vorliegenden AGB auf der Webseite des Verkäufers unter https://www.gardenvity.de sowie auf den Webseiten der anderen E-Shops vertraut gemacht. Mit der Bestätigung der AGB bestätigt der Käufer gleichzeitig auch, dass er Einsicht in die Garantiebedingungen genommen hat und mit diesen einverstanden ist. Der Käufer ist berechtigt, die vorliegenden AGB herunterzuladen.
  4. Ist der Verkäufer mit einer beliebigen Bedingung nicht einverstanden, so hat er vor deren Bestätigung den Verkäufer davon schriftlich gesondert in Kenntnis zu setzen. Erscheint eine der geschilderten Bedingungen dem Käufer als unverständlich, so hat er, bevor er diese bestätigt, alle aufgetretenen Fragen schriftlich an den Verkäufer zu stellen. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen für den Käufer akzeptabel und verständlich sind und er ist auf sie eingegangen.
  5. Die Regelung sowie die Bedingungen für die Montage und den Betrieb der Erzeugnisse sind in der Montage- und Betriebsanleitung enthalten, welche zwecks eines sachgemäßen Betriebs der Erzeugnisse einzuhalten ist.
  6. Die Garantieleistungen werden erst erbracht, insofern gegen in der Montage- und Betriebsanleitung der Erzeugnisse vorgeschriebene Bedingungen für die Montage und den Betrieb der Erzeugnisse nicht verstoßen worden ist, daher wird es dem Käufer empfohlen, die Montage- und Betriebsanleitung sowie die vorliegenden Garantiebedingungen aufmerksam durchzulesen. Im Fall der in Verbindung mit den genannten Regeln bei dem Käufer aufgetretenen beliebigen Fragen hat sich der Käufer um deren Erläuterung schriftlich an den Verkäufer zu wenden bevor jegliche Handlungen unternommen werden.
  7. Auf das Erzeugnis und/oder sein Bauteil gewährte Garantie gilt als Gewährleistung des Verkäufers, dass das Erzeugnis und/oder sein Bauteil über die gesamte Garantiefrist hinweg betriebsfähig sein wird. Die Garantieverpflichtungen umfassen die Qualitätsmängel am Erzeugnis und/oder seinem Bauteil, welche zum Zeitpunkt der Anlieferung beim Käufer nicht vorhanden waren und sich erst während des Betriebs nach Montage- und Betriebsanleitung innerhalb der Garantiefrist herausstellen (auftreten).
  8. Der Verkäufer verpflichtet sich, seinen dem Käufer gegenüber eingegangenen Verpflichtungen über die Gewährung der Garantie auf Erzeugnisse bzw. deren Bauteile innerhalb der gesamten Garantiefrist des Erzeugnisses und/oder seines Bauteils unentgeltlich und innerhalb einer vernünftigen Frist nachzukommen.
  9. Ergänzende Information: alle Mängel am Erzeugnis betreffend seine Verpackung, Lieferumfang, Menge sowie Qualität sind vom Käufer bei der Anlieferung und der Entladung der Erzeugnisse, d. h. zum Zeitpunkt deren Anlieferung zu überprüfen. Bei Feststellung beliebiger Abweichungen ist zum Zeitpunkt der Anlieferung durch den Käufer über alle festgestellten Abweichungen auf dem CMR-Frachtbrief entsprechende schriftliche Einträge zu tätigen. Die Kopie des CMR-Frachtbriefes ist an den Verkäufer innerhalb von 2 Werktagen ab Anlieferung des Erzeugnisses zu übermitteln. Anderenfalls trägt die Verantwortung für die Unterlassung einer Beanstandung der Käufer und die Mangelrügen aufgrund derartiger offensichtlicher Mängel am Erzeugnis bzw. seinem Bauteil, welche infolge einer verantwortungsbewussten Überprüfung des angelieferten Erzeugnisses festgestellt werden konnten, können ausgeschlossen werden, da es nicht als Gegenstand der Garantiverpflichtungen gelten wird. Als Gegenstand der Garantieverpflichtungen gelten die sich innerhalb der Garantiefrist herausgestellten oder aufgetretenen werkseitigen Qualitätsmängel am Erzeugnis bzw. seinem Bauteil, insofern die Erzeugnisse angemessen montiert, unterhalten, betrieben sowie instandgehalten worden sind.

ABSCHNITT II. GARANTIEFRIST UND GARANTIEERBRINGUNG

  1. Die Garantie gilt und die Garantieleistungen werden für alle neuen Erzeugnisse sowie deren Bauteile gewährt, insofern diese unmittelbar beim E-Shop Gardenvity sowie in anderen E-Shops, in welchen die Ware(n) des Verkäufers angeboten werden, erworben sind.
  2. Auf Erzeugnisse gilt allgemeine Garantiefrist von 2 (zwei) Jahren, ausgenommen der einzelnen Erzeugnisteile, auf welche eine kürzere Garantiefrist gewährt werden kann, und welche unter Ziffer 16 der vorliegenden AGB schriftlich eindeutig benannt sind. Wird (werden) die Ware(n) für gewerbliche Zwecke erworben, so wird darauf eine allgemeine vertragliche Garantiefrist von 1 (einem) Jahr gewährt.
  3. Die Berechnung der Garantiefrist beginnt ab den Anlieferungstag des Erzeugnisses beim Käufer. Werden ein einzelnes Erzeugnis und seine Bauteile an den Käufer zu unterschiedlichen Zeitpunkten geliefert, beginnt die Fristberechnung der Garantieverpflichtungen ab Anlieferung beim Käufer des gesamten Erzeugnisses und seiner Bauteile, insofern die später angelieferten Bauteile vom Erzeugnis für eine bestimmungsgemäße Nutzung des Erzeugnisses erforderlich sind und ohne diese kein Betrieb vom Erzeugnis möglich gewesen ist.
  4. Nach Behebung der sich während der Garantiefrist herausgestellten Mängel bzw. anderweitiger Erfüllung der Garantieverpflichtungen erfolgt keine Neuberechnung der Garantiefrist, d. h., sie wird nicht erneuert und die Berechnung wird weiterhin ab dem Tag der Übergabe von Erzeugnissen an den Käufer fortgesetzt.
  5. Die Garantiefrist wird eingestellt und nicht weiter berechnet in dem Zeitraum, innerhalb dessen aufgrund der Garantieverpflichtungen die notwendigen Handlungen zwecks Mängelbehebung durch den Verkäufer erfolgen und der Käufer aufgrund dessen nicht in der Lage ist, das Erzeugnis bestimmungsgemäß zu nutzen. Innerhalb dieses Zeitraums erfolgt keine Berechnung der Garantiefrist (sie wird eingestellt).
  6. Die Garantie umfasst die Haftung von Gardenvity für die innerhalb der Garantiefrist aufgetretenen oder sich herausgestellten werkseitigen Mängel am Erzeugnis(sen) bzw. dessen Bauteilen, insofern die Erzeugnisse angemessen montiert, unterhalten, betrieben sowie instandgehalten waren.
  7. Eine kürzere als unter Ziffer 12 vorgesehene Garantiefrist gilt auf einzelne, nachfolgend genannte Bauteile vom Erzeugnis. Die Garantiefrist von 1 (einem) Jahr wird auf die folgenden Bauteile vom Erzeugnis gewährt:
    16.1. Treppen
    16.2. Abstellbretter
    16.3. Gläserhalter
    16.4. Klappe
    16.5. Thermometer
    16.6. Ofenrost
    16.7. Aschekasten und Glas
  8. Die Garantie wird gewährt, insofern der Käufer mit dem Verkäufer vollständig abgerechnet hat. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten in Verbindung mit den Garantieverpflichtungen einzustellen, insofern der Käufer seiner Pflicht zur Abrechnung mit dem Verkäufer für jegliches bestellte Erzeugnis und/oder sein Bauteil bzw. sonstige Leistungen oder sonstige Zahlungen nach jedem mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrag nicht nachgekommen ist.
  9. Die Garantie wird gewährt, insofern durch den Käufer die in den vorliegenden Bestimmungen (Abschnitt III) vorgesehene Regelung über die Inkenntnissetzung über die aufgetretenen Qualitätsmängel am Erzeugnis und/oder seinem Bauteil eingehalten wird.
  10. Die Garantie wird gewährt, insofern das Erzeugnis bzw. seine Bauteile in Übereinstimmung mit der vorgeschriebenen Regelung montiert, betrieben sowie instandgehalten worden sind (Bestandteil der AGB – Montage und Betrieb von Erzeugnissen). Gardenvity haftet nicht für jeweilige Mängel an Erzeugnissen bzw. deren Bauteilen, insofern diese infolge dessen/deren unsachgemäßen Nutzung oder unangemessen ausgeführten Montage- bzw. sonstigen Leistungen aufgetreten sind.
  11. Wird der Verkäufer wegen Erbringung der Garantieleistungen von einem Dritten in Anspruch genommen, der das Erzeugnis vom ursprünglichen Käufer erworben hat, so hat dieser dem Verkäufer den Erwerb des Erzeugnisses durch Vorlage der jeweiligen Dokumente nachzuweisen bzw. die Vollmacht des ursprünglichen Käufers vorzulegen.
  12. Die Garantie ist in folgenden Fällen, sich jedoch nicht auf diese beschränkend, ausgeschlossen:
    21.1. Gardenvity übernimmt keine Haftung für jegliche Mängel an Erzeugnissen bzw. deren Bauteilen, insofern diese auf beliebige unangemessene Handlungen des Käufers bzw. der von ihm Gedingten bzw. Dritten, beliebige äußere mechanische Beschädigungen u. ä. zurückzuführen sind. Die äußeren mechanischen Beschädigungen umfassen solche Beschädigungen, wenn infolge der sich gebildeten bzw. verwendeten chemisch aktiven Stoffe (einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, des Chlors, dessen Verwendung untersagt ist) das Erzeugnis und/oder sein Bauteil beeinflusst werden, außer der Stoffe, die gewöhnlich in einem natürlichen Umfeld auftreten.
    21.2. Bei Mängeln jeder Art, die infolge einer unsachgemäßen Instandhaltung von Erzeugnissen (von der Oberfläche der Erzeugnisse nicht beseitigten Verschmutzungen und sonstigen Ablagerungen, vorsätzlichem Handeln jeder Art, Fahrlässigkeit bzw. einer sachwidrigen Nutzung von Erzeugnissen) aufgetreten sind.
    21.3. Bei Mängeln jeder Art, die infolge der Neulackierung bzw. anderweitiger Behandlung von Erzeugnissen mit einem für die Behandlung des Erzeugnisses nicht empfohlenem Stoff aufgetreten sind.
    21.4. Bei Mängeln jeder Art, die infolge einer Naturgefahr bzw. einem deren gleichzusetzenden Einfluss der Naturkräfte (Sturm, Überschwemmung, Brand, Unfall u. ä.) aufgetreten sind.
    21.5. Bei Holzrissen, Holzbrüchen und Bildungen, die infolge einer gewöhnlichen Reaktion des Naturstoffes Holz auf die Feuchtigkeits- und Temperaturschwankungen auftreten.
    21.6. Bei Verformungen der Ofentüren und der Aschekästen/Ofenroste, die gewöhnlich als Folge der Metallreaktion auf hohe Temperaturen auftreten.
    21.7. Bei Farbabweichungen jeder Art bzw. Ausbleichen vom Erzeugnis bzw. dessen Bauteile.
    21.8. Auf alle elektrischen Geräte des Erzeugnisses bzw. dessen Teile, insofern sie aufgrund fehlerhafter lokaler Verkabelung und/oder Anschlüsse beschädigt und/oder durchgebrannt sind.
    21.9. Bei Mängeln jeder Art, die infolge eines unsachgemäßen Transports, Lagerung, Montage und/oder einer unsachgemäßen Vorbereitung der Unterlage zum Aufstellen des Erzeugnisses aufgetreten sind.
    21.10. Bei Mängeln jeder Art, die infolge der Nichtbefolgung von Anforderungen sonstiger Betriebsanweisungen und/oder Empfehlung(en) von Gardenvity aufgetreten sind.
  13. Der Käufer bestätigt und erklärt damit einverstanden zu sein, dass Holzmusterabweichungen (einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, der Ästigkeit, Unebenheit, natürlicher Risse, die eine bestimmungsgemäße Nutzung der Ware nicht behindern), Farbabweichungen, Verformungen von Holz-, Stahl- bzw. Glasteilen aufgrund der wechselnden Wetterbedingungen sowie der Alterung oder Mängel jeder Art, die infolge eines natürlichen Verschleißes bzw. einer unsachgemäßen Nutzung der Ware(n) entstanden sind, als kein Qualitätsmangel der Ware(n) gelten.

ABSCHNITT III. GARANTIERBRINGUNG

  1. Werden durch den Käufer am Erzeugnis die Mängel festgestellt, die innerhalb der Garantiefrist aufgetreten sind, so hat er sich unverzüglich, d. h. innerhalb von 3 Werktagen ab deren Feststellung schriftlich unter genauer Angabe wo und welche Mängel aufgetreten sind an Gardenvity zu wenden, ihre Bildaufnahmen und/oder Videoaufnahmen bereitzustellen sowie Dokumente zum Nachweis des Erwerbs der betroffenen Erzeugnisse, die Bezeichnungen der Erzeugnisse und sonstige von Gardenvity ersuchte Informationen anzugeben und vorzulegen.
  2. Gardenvityist ist berechtigt, sich von dem Vorhandensein der Mängel zu vergewissern, hierzu sind alle Voraussetzungen für eine physische Besichtigung der Anlage zu schaffen, alle ersuchten Informationen bereitzustellen, alle erforderlichen und vom Verkäufer ersuchten Bedingungen für die Erfüllung der Garantieverpflichtungen zu schaffen, und insofern solche Bedingungen ohne Erklärung bzw. Begründung über 5 Werktage hinaus nicht geschaffen werden, ist Gardenvity berechtigt, die Garantieerbringung zu verweigern und davon auszugehen, dass vom Käufer auf diese verzichtet wird.
  3. Nach Beurteilung der Situation wird von Gardenvity ihre Stellungnahme zur Inanspruchnahme der Garantie abgegeben. Die Stellungnahme von Gardenvity ist innerhalb einer vernünftigen Frist, berechnet ab der Bereitstellung durch den Käufer sämtlicher erforderlichen Dokumente sowie Informationen, abzugeben. Erfolgt die Bereitstellung der Dokumente abschnittsweise, so wird die Frist ab dem Tag der Bereitstellung des letzten Dokuments und/oder Information berechnet.
  4. Insofern festgestellt wird, dass die aufgetretenen Mängel ein Gegenstand der Garantierbringung sind, werden von den Parteien vernünftige Fristen für deren Behebung und/oder sonstige Lösungsmöglichkeiten sowie Fristen vereinbart.
  5. Insofern festgestellt wird, dass die Qualitätsmängel am Erzeugnis werkseitige Mängel darstellen und darauf die Garantie ihre Anwendung findet, kann nach Wahl des Käufers und im Einvernehmen mit dem Verkäufer eine der nachstehend angeführten Varianten der Garantieerbringung angewendet werden:
    27.1. Innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Bestätigung des Käufers über die Wahl dieser Variante wird durch Gardenvity dem Käufer gegenüber der Preis von mangelhaften Stoffe bzw. Teile rückerstattet. In diesem Fall gilt, dass eine Minderung des Vertragspreises erfolgt ist und der Verkäufer von der Haftung der Garantieerbringung für Bauteile, für welche an den Käufer eine Entschädigung geleistet wurde, befreit ist und künftig befreit wird.
    27.2. Innerhalb von 10 Tagen ab Eingang der Bestätigung des Käufers über die Wahl dieser Variante werden durch Gardenvity alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, der Aufforderung an den Käufer, den Verkäufer bei der Suche nach einem örtlichen Fachmann/Meister zu unterstützen, um innerhalb einer vernünftigen Frist die Mängel am Erzeugnis und/oder seinen Bauteilen zu beseitigen, damit das Erzeugnis für seine bestimmungsgemäße Nutzung tauglich ist (einschließlich, sich jedoch nicht auf die Situationen beschränkend, wenn mangelhafte Bauteile am Erzeugnis durch geeignete zu auszuwechseln sind u. ä.). Der Käufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Bedingungen für die Erbringung derartiger Leistungen zu schaffen. Insofern nach vorausgehender schriftlicher Abstimmung des Verkäufers mit dem Käufer die Bedingungen für die Instandsetzung und/oder die Besichtigung des Erzeugnisses nicht geschaffen worden sind, wird davon ausgegangen, dass der Käufer auf die Garantiewartung verzichtet und der Verkäufer zur Verweigerung deren Erbringung berechtigt ist.
    27.3. Wenn der Verkäufer in der Ortschaft, in der er das Erzeugnis an den Käufer ausliefert, über keine Servicepartner verfügt und weder der Verkäufer noch der Käufer auf Anfrage des Verkäufers einen Fachmann/Meister aufsuchen kann, der die Mängel am Erzeugnis und/oder an seinen Teilen beheben kann, damit das Erzeugnis für den Gebrauch nach seinem vorgesehenen Bestimmungszweck tauglich ist, und insofern die Parteien nicht davon abweichend vereinbaren, so ist das Erzeugnis zum Zweck der Reparatur auf Kosten des Verkäufers zum Lager des Herstellers zu transportieren. Für diesen Fall vereinbaren die Parteien jedoch, dass der Käufer für den Zeitraum, in dem er das Erzeugnis nicht nutzen kann, in keinerlei Weise entschädigt wird.
    27.4. Der gesamte für das Erzeugnis bezahlte Preis wird durch Gardenvity erst rückerstattet bzw. ein neues gleichartiges Erzeugnis dem Käufer ausgeliefert, wenn der Käufer selbst schriftlich bestätigt, dass sich eine Instandsetzung des Erzeugnisses bzw. die Auswechslung seiner Beile aufgrund eines im Vergleich zum Erzeugnispreis zu hohen Preises als unzweckmäßig erweist und die Rückgabe des Erzeugnisses durch den Käufer an den Verkäufer erfolgt.
  6. Für den Fall, wenn das Erzeugnis gemäß einer Sondervereinbarung zwischen den Parteien in die Gebiete geliefert wurde, in die der Verkäufer gewöhnlich keine Erzeugnisse liefert (einschließlich, sich jedoch nicht darauf beschränkend, in das Schottische Hochland, Irland, Nordirland, Normannische Inseln, Insel Wight, Insel Man, Scilly-Inseln, Schottlands-Inseln u. a.), und weist dabei das Erzeugnis und/oder Teile davon geringfügige Mängel auf, so beliefert der Verkäufer den Käufer mit den erforderlichen Teilen und stellt ihm detaillierte Anleitungen (Videoaufnahme mit ausführlichen schriftlichen Erläuterungen) bereit, damit der Käufer die Teile danach selbst austauschen kann. Der Käufer ist sich dessen bewusst, dass für den Fall eines Defekts an den Hauptteilen des Erzeugnisses (elektrische Teile, Ofen u. ä.) der Verkäufer vor Ort über keine Servicepartner verfügt, daher verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer auf der Suche nach einem fachkundigen Fachmann/Meister, der die Mängel am Erzeugnis und/oder an seinen Teilen beheben kann, damit das Erzeugnis für den Gebrauch nach seinem vorgesehenen Bestimmungszweck tauglich ist, nach besten Kräften zu unterstützen. Erweist sich aufgrund der zu hohen Kosten die Reparatur des Erzeugnisses bzw. der Austausch seiner Teile als unzweckmäßig, so findet die Regelung gem. Ziffer 27.4 ihre Anwendung. Das mangelhafte Erzeugnis wird durch ein gleichwertiges neues Erzeugnis auf dem gleichen Lieferweg ausgetauscht, auf dem das mangelhafte Erzeugnis zuvor an den Käufer geliefert wurde, d.h. bis zum Hafen und/oder Lager. In diesem Fall hat der Käufer für die Lieferung des mangelhaften Erzeugnisses bis zum Hafen und/oder Lager sowie für den Transport des neuen Erzeugnisses ab dem Hafen und/oder Lager zum gewünschten Standort des Erzeugnisses auf eigene Rechnung und Kosten zu sorgen.
  7. Der Käufer ist davon in Kenntnis gesetzt worden und dessen bewusst, dass nach Erfüllung der Garantieverpflichtungen durch den Verkäufer infolge der Auswechslung bestimmter Bauteile durch neue und/oder durchgeführten Instandsetzung des Erzeugnisses bestimmte Bauteile eine Abweichung der Farbe und/oder Form von der ursprünglichen Farbe und/oder Form des Erzeugnisbauteils aufweisen können. Derartige Abweichung gilt als kein Mangel.
  8. Der Verkäufer gilt als seinen Garantieverpflichtungen angemessen nachgekommen, wenn er in bestimmten Fällen ein mangelhaftes Bauteil/Teil durch ein qualitätsgerechtes auswechselt bzw. einen sonstigen Mangel behebt und dem Käufer ausdrückliche Anweisungen sowie Empfehlungen für dessen Zusammenbau und/oder Anzug und/oder Beseitigung und/oder Befestigung erteilt.
  9. Insofern vom Verkäufer festgestellt wird, dass die Garantieverpflichtungen keine Anwendung finden können, ist derartige Beschluss dem Käufer schriftlich vorzulegen.
  10. Ist der Käufer mit dem Beschluss des Verkäufers über den Ausschluss der Garantieverpflichtungen nicht einverstanden, wird der Verkäufer vom Käufer davon schriftlich spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Eingang solches Beschlusses in Kenntnis gesetzt.
  11. Der Beschluss des Verkäufers über den Ausschluss der Garantie kann entkräftet werden, insofern der Käufer den Verkäufer von seinem Widerspruch gemäß der unter Ziffer 28 festgelegten Regelung in Kenntnis setzt und einen im Voraus von dem Verkäufer genehmigten Sachverständigen zur Entkräftung solches Beschlusses miteinbezieht.
  12. Wird vom durch beide Parteien genehmigten Sachverständigen festgestellt, dass bestimmte Mängel als werkseitige Mängel gelten und gemäß den vorliegenden AGB die Garantieverpflichtungen ihre Anwendung finden sollten, so veranlasst der Verkäufer nach seiner Wahl eine wiederholte Begutachtung oder ersetzt dem Käufer seine Kosten für die vorgenommene Begutachtung sowie kommt seinen Garantieverpflichtungen nach.
  13. Wird vom durch beide Parteien genehmigten Sachverständigen festgestellt, dass bestimmte Mängel als nicht werkseitige Mängel zu betrachten sind und gemäß der vorliegenden Regelung die Garantieverpflichtungen keine Anwendung finden, so gehen die Kosten der vorgenommenen Begutachtung zu Lasten des Käufers.

ABSCHNITT VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Wird eine Abänderung bzw. Korrektion von jedweden Bedingungen der vorliegenden AGB erwünscht, ist vor der Bestellungsbestätigung ein Antrag auf bestimmte Abänderung, Löschung bzw. Korrektion von jedweden Bestimmungen der vorliegenden AGB an den Verkäufer schriftlich zu stellen.
  2. Treten beim Käufer jegliche Fragen betreffend in den AGB angegebene Information bzw. ist diese seiner Auffassung nach nicht vollständig, so kann der Käufer eine ergänzende Beratung zum Betrieb, Instandhaltung u. a. des Erzeugnisses schriftlich beantragen.
  3. Die vorliegende Garantie gilt als die einzige gültige Garantie für das Erzeugnis von Gardenvity und ihre Ersetzung durch jede weitere von Händlern bzw. einem von Gardenvity nicht beauftragten Vertreter erteilte Garantie ist ausgeschlossen, insofern darüber keine schriftliche Zustimmung durch Gardenvity vorliegt.
  4. Die vom Verkäufer gewährte Garantie umfasst keine Entschädigung von indirekten Schäden.